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Steuererklärung 2019 selber machen: Fristen, Pauschalen & Co.

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Die meisten Menschen reagieren auf das Thema Steuererklärung mit Seufzen oder Stöhnen. "Ich muss meine auch noch machen", ist ein Satz, der dann häufig fällt. Dabei ist die Steuererklärung eine Möglichkeit, unsere finanzielle Situation aufzubessern. Nach einer Erhebung aus dem Jahr 2014 führen rund 87 Prozent der Steuererklärungen zu einer Rückerstattung. Wer eine Steuererklärung abgibt, erhält durchschnittlich 974 Euro!

Damit du deine Steuererklärung 2019 ganz einfach selber machen kannst, haben wir für dich alles zusammengetragen, was du wissen musst: von neuen Fristen bis hin zu Pauschalbeträgen, die du absetzen kannst.

Steuererklärung 2019: Welche neuen Fristen gibt es?

2019 gibt es für die Steuererklärung eine neue Frist: den 31. Juli. Bisher mussten wir unsere Steuererklärung nämlich bis zum 31. Mai abgeben. Wer seine Steuererklärung von einem Steuerberater machen lässt, der hat nun nicht mehr bis zum 31. Dezember Zeit, sondern bis zum 29. Februar 2020.

Mit den neuen Fristen gibt es 2019 aber automatisch verhängte Strafen, solltest du die Fristen verpassen. Für jeden angefangenen Monat, den du deine Steuererklärung nicht eingereicht hast, kommt ein Zuschlag von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer hinzu.

Bei wichtigen Gründen ist es zwar nach wie vor möglich, eine Fristverlängerung bis spätestens Ende September zu beantragen. Allerdings wird über Genehmigungen dieser Anträge nun strenger entschieden. Du brauchst einen wirklich guten Grund.

Mögliche Gründe für eine Fristverlängerung sind: lange Krankheit Wohnungsbrand Steuerbelege fehlen Umzug hohe Arbeitsbelastung Den Antrag solltest du vor dem 31. Juli schriftlich bei deinem zuständigen Finanzamt stellen und zur Sicherheit um schiftliche Rückmeldung bitten. Du kannst es auch telefonisch probieren - dann jedoch hast du im Notfall keinen Beleg für die Fristverlängerung.

Andere Fristen gelten, wenn du freiwillig eine Steuererklärung abgibst. Dann hast du vier Jahre Zeit.

Musst du 2019 eine Steuererklärung abgeben?

Das führt uns zur nächsten Frage: Musst du 2019 überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Das hängt davon ab, ob das Finanzamt befürchtet, dass du zu wenig Steuern gezahlt hast. Der Fall ist das immer, wenn... du zusätzlich zu deinem Arbeitslohn Einkünfte von mehr als 410 Euro pro Jahr hast - zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung oder Renten. du oder dein Ehe- beziehungsweise Lebenspartner Arbeitslohn bezogen habt und einer von euch nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wird beziehungsweise wenn ihr die Steuerklasse IV mit Faktor gewählt habt. ein Freibetrag eingetragen wurde, zum Beispiel für die Fahrtkosten zur Arbeit oder Kinderbetreuungskosten, und dein Arbeitslohn als Single 11.000 Euro oder euer gemeinsamer Arbeitslohn als Ehepaar 20.900 Euro im Jahr übersteigt. du gleichzeitig von verschiedenen Arbeitgebern Lohn bezogen hast. die steuerfreien Entgeltersatzleistungen, die du bekommen hast, 410 Euro im Jahr übersteigen. auf eine Scheidung noch im gleichen Jahr eine erneute Heirat erfolgt - durch dich oder deinen Expartner. Trifft all das nicht auf dich zu, bist du nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dennoch solltest du es tun, um mögliche Rückzahlungen nicht verstreichen zu lassen.

Pauschalen und Ausgaben, die du 2019 geltend machen kannst

Bei einigen Ausgaben musst du die tatsächlich bezahlten Beträge angeben. Sogenannte Pauschbeträge hingegen erleichtern dir das Ausfüllen und dem Finanzamt das Bearbeiten der Steuererklärung. Welche Ausgaben und Pauschalen du an welcher Stelle in der Steuererklärung angeben kannst, erfährst du hier.

Werbungskosten Arbeitnehmerpauschale Das Finanzamt zieht automatisch 1.000 Euro Arbeitnehmerpauschale ab, die du nicht versteuern musst. Hast du berufliche Ausgaben von mehr als 1.000 Euro, kannst du sie zusätzlich angeben. Entfernungspauschale Sie beträgt 30 Cent pro Kilometer (einfache Strecke) und kann auch geltend gemacht werden, wenn du zu Fuß gehst oder mit dem Rad fährst. Alternativ kannst du aber auch die tatsächlichen Fahrtkosten angeben, etwa dein Bahnticket. Diese Kosten musst du jedoch belegen können. Wenn du jeden Tag 15 Kilometer zur Arbeit fährst, kommst du meist schon über den Pauschbetrag. Kontoführungsgebühr Da du für die Überweisung deines Gehalts ein Girokonto benötigst, kannst du bei deiner Steuererklärung pauschal 16 Euro Kontoführungsgebühr pro Jahr absetzen - auch, wenn du höhere Gebühren zahlst. Umzugskostenpauschale Bist du 2018 aus beruflichen Gründen umgezogen? Dann kannst du bei deiner Steuererklärung 2019 die Umzugskostenpauschale angeben. Ist der Umzug vor dem 1.3.2018 abgeschlossen, beträgt sie 764 € für Ledige, doppelt so viel für Ehepaare und 337 € für jedes zusätzliche Kind. Bei vor dem 1.4.2019 abgeschlossenen Umzügen kannst du als Single 787 € angeben und 1.573 € als Ehepaar. Für ein Kind kommen 347 € hinzu. Nachweise musst du nicht einreichen. Die Umzugskostenpauschale deckt Kosten für Dinge wie Renovierung der alten Wohnung, Einbau einer Küche oder Ummelden des PKW. Zusätzlich angeben kannst du Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen, Maklergebühren für Mietimmobilien, doppelte Mietzahlungen sowie den Transport des Hausrats. Arbeitsmittel Kugelschreiber, Blöcke, Fachliteratur - bei den Werbungskosten kannst du Arbeitsmittel von pauschal 110 Euro absetzen - auch ohne entsprechende Nachweise. Teurere Anschaffungen wie Laptops (über 800 Euro) werden über mehrere Jahre abgesetzt (entsprechend der AfA-Tabellen). Dienstreisen Bei Dienstreisen von mehr als acht Stunden, bei denen du deine Verpflegung selbst zahlen musstest, kannst du 12 Euro Verpflegungspauschale absetzen. Bei über 24 Stunden kannst du 24 Euro angeben. Für die Fahrt mit dem privaten PKW kannst du zusätzlich 30 Cent pro Kilometer abziehen. Hast du dir für berufliche Fahrten eine Bahncard gekauft, so kannst du auch diese Kosten absetzen.

Reinigung der Arbeitskleidung Trägst du bei der Arbeit Berufskleidung wie Labormäntel, Kittel, Uniformen oder ähnliches, die du selbst waschen musst? Dann kann du dadurch entstehende Kosten absetzen. Gibst du deine Wäsche in eine Wäscherei, kannst du die tatsächlichen Kosten absetzen. Wäschst du sie selbst, kannst du bei einem Ein-Personen-Haushalt zum Beispiel 77 Cent für eine Ladung Kochwäsche (95 Grad) absetzen. Beträge für Wäsche bei 60 Grad, Pflegeleicht und größere Haushalte findest du hier. Kosten für Ausbildung Ausbildungsbedingte Kosten kannst du als Werbungskosten angeben, sofern du sie nicht bei den Sonderausgaben eingetragen kannst. Kosten für eine Zweitausbildung kannst du generell nur als Werbungskosten absetzen. Auch in Verbindung mit einer Promotion oder Habilitation entstandene Kosten zählen als Werbungskosten. Kosten für Gewerkschaften oder Berufsverbände Kosten für beispielsweise die Ärzte- oder Anwaltskammer kannst du ebenfalls als Werbungskosten eintragen. Bewerbungskosten Für jede schriftliche Bewerbung kannst du 8,50 Euro angeben, für jede Online-Bewerbung 2,50 Euro. Zweitwohnung Führst du an deinem Beschäftigungsort eine zweite Wohnung, darfst du im Monat bis zu 1.000 Euro für Miete, Nebenkosten und die Zweitwohnungssteuer absetzen. Auch die Ausgaben für die Wohnungseinrichtung kannst du angeben.

Sonderausgaben Spenden Auch Spenden kannst du bei deiner Steuererklärung 2019 absetzen. Bis zu 20 Prozent deiner Einkünfte darfst du dafür bei den Sonderausgaben eintragen. Für Spenden bis 200 Euro reicht als Nachweis ein Kontoauszug. Vorsorgeaufwendungen Auch Beiträge zur gesetzlichen und privaten Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung, Ausbildungskosten sowie Kirchensteuer und Mitgliedsbeiträge sind Sonderausgaben. Berufsausbildungskosten Auch die Kosten, die deine Erstausbildung verursacht, kannst du hier angeben. Von Studiengebühren über Fachliteratur bis hin zu Kosten für Auslandssemester.

Kinderbetreuungskosten, Unterhalt und Schulgeld Neben zwei Dritteln der Kinderbetreuungskosten (bis zu 4.000 Euro pro Kind/Jahr) übernimmt das Finanzamt auch Schulgebühren. Bis zu 30 Prozent der Kosten bis zum Höchstbetrag von 5.000 Euro pro Kind und Kalenderjahr sind absetzbar. Zahlst du Unterhalt an deinen Ex-Partner, kannst du diese Ausgaben ebenfalls angeben. Allerdings muss er dem zustimmen und die Anlage U mitunterschreiben.

Im Mantelbogen Dienstleistungen im Haushalt Handwerkerkosten, Lohn der Putzkraft und ähnliches - auch derartige Ausgaben kannst du geltend machen.
Das gilt jedoch nicht für Material- oder Werkzeugkosten sowie für Barzahlungen. Auch Fahrtkostenerstattungen kannst du absetzen.

Außergewöhnliche Belastungen Arzt- und Krankheitskosten Rezepte, Apothekenquittungen und Rechnungen vom Zahnarzt oder Optiker solltest du ebenfalls zusammensuchen. Sogar Fahrtkosten und Parkgebühren bei Arzt- und Apothekenbesuchen kannst du angeben.

Steuererklärung selber machen: Diese Formulare musst du ausfüllen

Formulare für Einkommen durch Gehalt, Rente, oder Miete Mantelbogen Der Mantelbogen („ESt 1 A“) gehört zu einer normale Steuererklärung immer dazu. Darin musst du auch angeben, wenn du weitere Formulare beilegst. Vereinfachte Steuererklärung Das Formular ESt 1V kannst du ausfüllen, wenn du in möglichst kurzer Zeit deine Steuererklärung erledigen möchtest. Das geht allerdings nur, wenn du lediglich Arbeitslohn und Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld beziehst. Auch bei den Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Steuerermäßigungen gibt es in der vereinfachten Steuererklärungen Beschränkungen. Wer mit der Steuererklärung besonders viel rausholen möchte, sollte von der vereinfachten Steuererklärung absehen. Anlage N In Anlage N trägst du etwa Lohn und Werbungskosten ein. Alle Arbeitnehmer müssen sie ausfüllen. Anlage N-AUS Ausländische Einkünfte und entsprechende Werbungskosten trägst du hier ein.

Anlage R In dieser Anlage wird die Rente eingetragen. Anlage V Bist du Eigentümerin einer vermieteten Immobilie? Die Mieteinnahmen und entsprechende Werbungskosten trägst du in der Anlage V ein. Nutzt du Airbnb, musst du erst Einnahmen ab 520 Euro pro Jahr angeben.

Formulare für Selbstständige und Freiberufler Anlage S Bist du selbstständig, trägst du hier deine entsprechenden Einkünfte ein. Allerdings müssen Unternehmer ihre Steuererklärung inzwischen elektronisch ausfüllen, zum Beispiel über "Mein Elster". Anlage EÜR Als Freiberufler musst du lediglich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) abgeben - eine einfachere Form der Gewinnermittlung. Anlage G Dieses Formular ist für gewerbliche Einkünfte bestimmt. Dazu zählen auch Einspeisevergütungen von Betreibern einer Photovoltaikanlage. Musst du die Anlage G abgeben, ist meist auch eine Gewerbesteuererklärung fällig.

Formular für Eltern Anlage Kind Für jedes Kind musst du das Formular "Anlage Kind" ausfüllen. Du trägst dort die Höhe des Kindergeldanspruchs ein. Anlage U An den geschiedenen Ehepartner gezahlte Unterhaltsleistungen sind hier einzutragen.

Formulare zu Versicherungen, Sparen und Anlegen Anlage VOR Vorsorgeaufwand Angabe zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Betriebsrenten-, Rürup-Renten-, Erwerbs-, Berufsunfähigkeits-, Risikolebens-, Kapitallebens-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen gibst du in dieser Anlage an. Anlage AV Sparst du im Rahmen einer Riester-Rente für deine Altesrvorsorge, so ist diese Anlage für dich relevant. Anlage KAP Hast du Einkünfte aus Zinsen und Dividenden, so gibst du diese in Anlage KAP an. Allerdings erst, wenn du über den Sparer-Freibetrag kommst. Anlage SO Sonstige Einkünfte gibst du in dieser Anlage an - zum Beispiel Gewinne aus einem Hausverkauf.


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Haushaltsbuch führen: So behältst du den finanziellen Durchblick

Finanz-Test: Wie sollte ich mein Geld anlegen?

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