Ab dem 1. März 2020 soll in Deutschland die Masern-Impfpflicht in Kraft treten. Sie gilt dann für Kindertagesstätten, Schulen, andere Gemeinschaftseinrichtungen, bei der Tagespflege und für Flüchtlingsunterkünften. Eltern, die ihre Kinder in Kitas oder Schulen anmelden wollen, müssen nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind oder sie diese schon hatten. Bei Kindern, die bereits eine Kita besuchen oder schon in die Schule gehen, müssen Eltern den Impfnachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen.
Bußgeld bei Verstoß gegen Masern-Impfpflicht
Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, werden künftig eine Ordnungswidrigkeit begehen und müssen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Gleiches gilt für Arbeitnehmer in Schulen, Kitas, Tagespflege oder Flüchtlingsunterkünften.
Weitere Informationen zu Masern findest du bei Onmeda.de
Egal ob in der Kita, bei der Tagesmutter oder in der Schule – wir wollen mit dem #Masernschutzgesetz möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung schützen. Heute hat der #Bundestag das Gesetz beschlossen. pic.twitter.com/PrdvUoM8sK
— BMG (@BMG_Bund) November 14, 2019